Wie in allen größeren Städten ist es auch in der Schweiz nicht einfach in einem Ballungsgebiet eine Wohnung zu finden, deren Miete erschwinglich ist.

Auf diversen Internetportalen können Sie sich einen guten Überblick über die angebotenen Wohnungen verschaffen. Auch auf den universitätseigenen Foren zu schauen oder im Bekanntenkreis nachzufragen, führt oft zum Erfolg, wenn Sie eine Wohnung suchen. Zudem kann eine Suchanzeige auf den verschiedenen sozialen Medien hilfreich sein.

Als ausländischer Student eine Wohnung in der Schweiz suchen

Was bedeutet Kalt- oder Warmmiete?

Wenn Sie eine Wohnung in der Schweiz suchen, müssen Sie beim Mietpreis genau lesen, was im Angebot steht. Es wird nämlich zwischen Kalt- und Warmmiete unterschieden. So kann sich ein vermeintlich günstiger Preis schnell als zu teuer erweisen, wenn nur der Mietbetrag ohne Nebenkosten angegeben wurde. Und ein höherer Preis stellt sich als doch günstiger heraus, weil in ihm bereits die Nebenkosten enthalten sind. Doch was sind eigentlich Nebenkosten? Diese setzten sich aus all den Abgaben zusammen, die zusätzlich zum reinen Wohnraum dazu bezahlt werden müssen. Nebenkosten sind zum Beispiel:

  • Heizungs- und Warmwasserkosten
  • Kosten für den Kaltwasserbezug
  • Kosten für den Allgemeinstrom
  • Abwassergebühren
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Hauswartungskosten
  • Kosten für die Gartenpflege
  • Kabel-TV-Gebühren
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Worauf sollten Sie beim Mietvertrag in der Schweiz achten?

Lesen Sie sich den Mietvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. In ihm sind wichtige Details wie die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist und auch der eventuelle Gebrauch von Nebenräumen wie Keller oder Garagen aufgelistet. Im Vertrag steht auch, ob Sie Pflichten innerhalb der Hausgemeinschaft haben. Ebenso sind darin alle Möbel aufgeführt, die sich zu Ihrer Nutzung in der Wohnung befinden.

Bei der Wohnungsübernahme sollten Sie sich die Räume gut ansehen und eventuelle Mängel in einem sogenannten Übernahmeprotokoll festhalten. So können bereits bei der Übernahme vorhandene Schäden wie Risse in der Wand oder ein schadhaftes Parkett Ihnen später nicht angelastet werden. Das bedeutet, dass Sie nach dem Auszug nicht für deren Reparatur bezahlen müssen.

Sollten Sie die Wohnung kündigen wollen, müssen Sie dies schriftlich tun und die Kündigungsfrist beachten.

Noch ein Extra, das Sie beachten sollten

Neben der Kaltmiete und den oben erwähnten Nebenkosten gibt es ein weiteres Extra, auf das Sie achten sollten. In der Schweiz sind für jeden Haushalt automatisch Rundfunkgebühren fällig und zwar unabhängig davon, ob Sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen. Die Höhe dieser Gebühr beträgt 335 CHF pro Jahr. Man hat allerdings die Möglichkeit, sich für 5 Jahre davon befreien zu lassen.

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